Auswirkungen der Schließung des Krankenhauses Lehrte auf die Krankenhaus- und Notfallversorgung in der Region Hannover
Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung
Auswirkungen der Schließung des Krankenhauses Lehrte auf die Krankenhaus- und Notfallversorgung in der Region Hannover
Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 07.09.2026 - Drs. 19/11539, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2026
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 08.10.2026
Vorbemerkung der Abgeordneten
Mit der Schließung des Krankenhauses Lehrte haben sich die Versorgungsstrukturen im östlichen Bereich der Region Hannover verändert. Gleichzeitig befindet sich das KRH Klinikum Großburgwedel weiterhin in einer Interimslösung, während der geplante Neubau bislang nicht umgesetzt werden konnte. Die Schließung eines Krankenhausstandortes kann sich auf die Auslastung benachbarter Krankenhäuser, die Erreichbarkeit der Notfallversorgung sowie die Steuerung des Rettungsdienstes auswirken. Müssen Notaufnahmen, Intensivstationen oder einzelne Fachabteilungen zeitweise abgemeldet werden, kann dies dazu führen, dass Notfallpatienten in weiter entfernte Krankenhäuser innerhalb oder außerhalb der Region Hannover transportiert werden müssen. Dadurch können sich gegebenenfalls Transportwege und Transportzeiten verlängern. Deswegen stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die veränderten Krankenhausstrukturen auf die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes sowie auf die stationäre und notfallmedizinische Versorgung haben.
Vorbemerkung der Landesregierung
Der bodengebundene Rettungsdienst in Niedersachsen wird durch seine 50 kommunalen Träger als Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises durchgeführt. Damit obliegt diesen die Planungs- und Organisationshoheit.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung gegebenenfalls über die Auswirkungen der Schließung des Krankenhauses Lehrte auf die stationäre Versorgung und die Notfallversorgung im östlichen Bereich der Region Hannover vor?
Mit dem Wegfall des Krankenhausstandorts in Lehrte gibt es dort keine klassische stationäre Krankenhausversorgung mehr. An seiner Stelle wurde das KRH Regionale Gesundheitszentrum Lehrte eingerichtet, das vor allem ambulante Leistungen sowie ein ambulantes Operationszentrum umfasst. Das KRH Regionale Gesundheitszentrum Lehrte ist mit 10 Planbetten in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen.
Die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten aus Lehrte und Umgebung erfolgt nun überwiegend in anderen Kliniken der Region oder darüber hinaus, insbesondere in Hannover oder Großburgwedel. Dadurch steigt die Bedeutung benachbarter Krankenhäuser für die Versorgung der Bevölkerung im östlichen Regionsgebiet. Aus Sicht der Landesregierung wurde die medizinische Versorgung im östlichen Bereich der Region Hannover durch die Umstrukturierung zukunftsfähig weiterentwickelt. An die Stelle des ehemaligen Krankenhauses tritt mit dem KRH Regionalen Gesundheitszentrum Lehrte ein modernes, sektorenübergreifendes Versorgungsmodell, das ambulante Behandlungen, fachärztliche Angebote, ambulante Operationen sowie kurzzeitige Überwachungs- und Versorgungsmöglichkeiten miteinander verbindet. Die Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) stellen einen wichtigen Baustein für eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung der Zukunft dar. Gleichzeitig wird die stationäre und notfallmedizinische Versorgung weiterhin durch die Krankenhäuser in der Region Hannover und den angrenzenden Gebieten sichergestellt. Durch die Konzentration stationärer Leistungen auf größere und leistungsfähigere Klinikstandorte sollen medizinische Qualität, Spezialisierung und Versorgungsstandards langfristig gestärkt werden. Die Sicherstellung einer hochwertigen und wohnortnahen Versorgung hat weiterhin oberste Priorität.
2. Anhand welcher Kennzahlen, Qualitätsindikatoren oder sonstigen Kriterien bewertet die Landesregierung gegebenenfalls seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte die Sicherstellung der stationären und notfallmedizinischen Versorgung?
Die Landesregierung bewertet die Versorgungssituation fortlaufend anhand der im Rahmen der Krankenhausplanung und Versorgungssteuerung verfügbaren Daten und Berichte.
3. Welche Daten erhebt oder nutzt die Landesregierung gegebenenfalls hierzu? Bitte insbesondere auf folgende Daten eingehen:
a) IVENA-Daten,
b) Krankenhausstatistiken,
c) Rettungsdienstdaten,
d) Daten der Krankenhausgesellschaft Niedersachsen,
e) Daten der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Landesregierung liegen für die Bewertung der stationären und notfallmedizinischen Versorgung grundsätzlich verschiedene Datenquellen und Informationsgrundlagen vor. Hierzu zählen insbesondere:
Zu a) IVENA-Daten Das IVENA-System dient der operativen Echtzeit-Steuerung der Notfallversorgung durch die zuständigen Leitstellen und Krankenhäuser. Es ist nicht auf die statistische Erfassung und Auswertung von Daten ausgelegt.
Zu b) Krankenhausstatistiken Die Landesregierung nutzt die Daten der amtlichen Krankenhausstatistik sowie Daten nach § 21 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG), die für die Zwecke der Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt werden.
Zu c) Rettungsdienstdaten, Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Der Landesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
Zu d) Daten der Krankenhausgesellschaft Niedersachsen und e) Daten der gesetzlichen Krankenkassen Daten der Krankenhausgesellschaft Niedersachsen sowie Daten der gesetzlichen Krankenkassen werden nur soweit verwendet, als dies im Einzelfall erforderlich und für den jeweiligen Zweck von dort angefordert worden ist.
4. Welche IVENA-Daten wurden gegebenenfalls seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte ausgewertet, und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus insbesondere hinsichtlich
a) der Zahl und Dauer von Fachabmeldungen,
b) der Auslastung der Notaufnahmen,
c) der Intensivkapazitäten,
d) der Patientensteuerung,
e) der Verteilung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sowie
f) der Zahl der Fälle, in denen Patientinnen und Patienten aufgrund von IVENA-Abmeldungen oder fehlender Behandlungskapazitäten in ein anderes Krankenhaus umgeleitet werden mussten?
Eine Auswertung von IVENA-Daten im Sinne der Fragestellung wird durch die Landesregierung nicht vorgenommen. Das System dient der operativen Steuerung der Notfallversorgung durch die zuständigen Leitstellen und Krankenhäuser in Echtzeit und nicht der statistischen Datenerhebung durch die Landesregierung.
5. Hat die Landesregierung gegebenenfalls die Auswirkungen der Schließung des Krankenhauses Lehrte auf die Gesundheitsversorgung evaluiert oder evaluieren lassen? Falls ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
Die Landesregierung bewertet die Versorgungssituation fortlaufend anhand der im Rahmen der Krankenhausplanung und Versorgungssteuerung verfügbaren Daten und Berichte. Eine externe Evaluation wurde nicht durchgeführt und nicht als erforderlich angesehen.
6. Wie haben sich im Vergleich zum Zeitraum vor der Schließung des Krankenhauses Lehrte seit dessen Schließung
a) die Auslastung der Notaufnahmen,
b) die Auslastung der Intensivstationen,
c) die Zahl der Fachabmeldungen,
d) die Zahl der Rettungsdienstzuweisungen sowie
e) die stationären Aufnahmen an den Krankenhäusern der Region Hannover entwickelt?
Zu a) bis c) und e) Das Krankenhaus Lehrte ist zum 30.06.2026 geschlossen worden. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Entwicklungen vor, die auf eine Gefährdung der stationären oder notfallmedizinischen Versorgung infolge der Schließung des Krankenhauses Lehrte hindeuten. Zu d) Zahl der Rettungsdienstzuweisungen Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Der Landesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung gegebenenfalls über Veränderungen der rettungsdienstlichen Einsatz-, Transport- und Übergabezeiten seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte vor und wie haben sich gegebenenfalls die Transportzeiten und Transportentfernungen entwickelt, wenn aufgrund von IVENA-Abmeldungen oder fehlender Aufnahmekapazitäten ein weiter entferntes Krankenhaus angefahren werden musste?
Es wird auf die Ausführungen der Vorbemerkung verwiesen.
8. Welche Krankenhäuser innerhalb und außerhalb der Region Hannover wurden seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte durch den Rettungsdienst als Ausweichkrankenhaus angefahren, wenn innerhalb der Region Hannover Aufgrund von IVENA-Abmeldungen, fehlende Intensivkapazitäten, überlasteter Notaufnahmen oder fehlender Fachdisziplinen keine Aufnahme möglich war (bitte nach Krankenhaus, Landkreis bzw. kreisfreier Stadt, Anzahl der Transporte und den jeweiligen Gründen aufschlüsseln)?
Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Auswahl geeigneter Zielkrankenhäuser erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Leitstellen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse und der verfügbaren Behandlungskapazitäten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
9. Wie haben sich die stationären und ambulanten Patientenzahlen der Krankenhäuser in der Region Hannover seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte entwickelt?
Stationäre Patientenzahlen: Für den Zeitraum seit Schließung des Krankenhauses Lehrte bis heute liegen noch keine Daten der amtlichen Krankenhausstatistik oder nach § 21 Abs. 3 KHEntgG vor, aus denen sich die Entwicklung der Patientenzahlen im Sinne der Fragestellung ableiten ließen. Ambulante Patientenzahlen: Operationen werden von den Krankenhäusern direkt mit den Krankenkassen und nicht über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) abgerechnet, sodass von dort zur Entwicklung der Patientenzahlen im Sinne der Fragestellung generell keine Angaben gemacht werden können.
10. Welche Auswirkungen hatte die Schließung des Krankenhauses Lehrte nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls auf das KRH Klinikum Großburgwedel hinsichtlich
a) Patientenzahlen,
b) Notfallaufnahmen,
c) Bettenauslastung,
d) Personalsituation sowie
e) Fachabmeldungen?
Der Landesregierung liegen keine eigenen Auswertungen im Sinne der Fragestellung vor, die die Auswirkungen der Schließung des Krankenhauses Lehrte auf das KRH Klinikum Großburgwedel hinsichtlich einzelner Leistungs- und Strukturkennzahlen umfassend analysieren. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass sich Patientenströme nach der Schließung des Krankenhausstandorts Lehrte auf andere Krankenhäuser in der Region verlagert haben. Über die Personalsituation liegen der Landesregierung keine Daten vor, da die Personalplanung den Krankenhäusern obliegt.
11. Welche Ursachen hatten die seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte erfassten IVENA - Abmeldungen von Notaufnahmen, Intensivstationen oder einzelnen Fachabteilungen (bitte nach den häufigsten Ursachen [z. B. Personalmangel, Überbelegung, fehlende Intensivbetten oder technische Gründe] aufschlüsseln)?
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Ursachen von IVENA-Abmeldungen im Sinne der Fragestellung vor. Das IVENA-System dient der operativen Echtzeitsteuerung der Notfallversorgung durch die zuständigen Leitstellen und Krankenhäuser und nicht der statistischen Datenerhebung. Die Entscheidung über Abmeldungen erfolgt durch die jeweiligen Krankenhäuser entsprechend der konkreten Versorgungslage vor Ort.
12. Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte ergriffen, um die Versorgungssicherheit im östlichen Bereich der Region Hannover sicherzustellen?
Seit der Schließung des Krankenhauses Lehrte wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die medizinische Versorgung im östlichen Bereich der Region Hannover langfristig abzusichern und an veränderte Anforderungen anzupassen. Ein wesentlicher Baustein ist die Einrichtung des KRH Regionalen Gesundheitszentrums Lehrte. Mit diesem Versorgungsangebot wurde der Standort Lehrte weiterentwickelt und um ambulante Behandlungsangebote, fachärztliche Leistungen, ambulante Operationen sowie weitere sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen ergänzt. Die Regionalen Gesundheitszentren leisten einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen medizinischen Versorgung. Die Landesregierung verfolgt dabei das Ziel, die ambulante, stationäre und notfallmedizinische Versorgung stärker zu verzahnen und moderne sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen auszubauen. Insgesamt sieht sie die ergriffenen Maßnahmen als wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfesten Gesundheitsversorgung in der Region an. Zusammenfassend ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Versorgungssicherheit im östlichen Bereich der Region Hannover durch die Kombination aus leistungsfähigen Krankenhausstandorten und dem neuen KRH Regionalen Gesundheitszentrum Lehrte gewährleistet ist. Im Übrigen wird die Versorgungssituation im Rahmen der Krankenhausreform und der damit einhergehenden Überprüfung für die Leistungsgruppenzuweisungen intensiv geprüft und bewertet.
13. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen beim Neubau des KRH Klinikums Großburgwedel nach Einschätzung der Landesregierung auf die stationäre und notfallmedizinische Versorgung?
Die Auswirkungen der Verzögerungen beim Neubau des KRH Klinikums Großburgwedel werden im Rahmen der Krankenhausplanung fortlaufend bewertet. Maßgeblich ist dabei, dass die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung weiterhin sichergestellt bleibt. Die Bevölkerung der östlichen Region Hannovers profitiert generell von der hohen Anzahl verfügbarer Krankenhäuser sowohl in der Versorgungsregion Hannover selbst als auch in der östlich angrenzenden Versorgungsregion Braunschweig. Die Fahrzeiten zum nächstgelegenen Krankenhaus überschreiten in der Regel nicht den Zeitraum von 30 Minuten. Eine Verzögerung beim Ausbau des KRH Klinikums Großburgwedel hätte insoweit keine signifikanten Auswirkungen auf die Versorgungssituation. Über das neue Herzkatheterlabor und den MRT hat das Klinikum Großburgwedel mit Fördermitteln in Höhe von 2,3 Millionen Euro und Eigenmitteln bereits kurzfristig räumliche Anpassungen zur Umsetzung der Medizinstrategie - Klinikum Ost geschaffen. Parallel dazu wird ein weiterer wichtiger Schritt durch den Erweiterungsbau der Geriatrie umgesetzt. Hierdurch sind aus Sicht der Landesregierung zunächst die notwendigen Schritte erfolgt, um die Leistungen aus Lehrte zu übernehmen. Zurzeit findet die baufachliche Beratung und Prüfung für den Neubau Klinikum Großburgwedel im Rahmen des Versorgungskonzeptes KRH Klinikum Ost für eine Beantragung zur Förderung über den Transformationsfonds statt. Erst nach einem Prüfungsergebnis und Feststellung der förderfähigen Kosten kann ein Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt werden und nach dementsprechenden positiven Bescheid des BAS eine Förderung erfolgen. Die Fragestellung einer möglichen Verzögerung kann daher nicht nachvollzogen werden, da das Antrags- und Prüfungsverfahren noch läuft.
14. Ab wann rechnet die Landesregierung mit einer vollständigen Umsetzung der vorgesehenen Krankenhausstruktur im östlichen Bereich der Region Hannover?
Für die Umsetzung einer Neuausrichtung der Krankenhausstruktur im östlichen Bereich der Region Hannover im Rahmen der Medizinstrategie der KRH Hannover ist der Neubau in Großburgwedel maßgebend. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 13 verwiesen.
15. Beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls, die IVENA-Daten künftig regelmäßig zur Evaluation der Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform im östlichen Bereich der Region Hannover heranzuziehen? Falls ja, in welcher Form? Falls nein, warum nicht?
IVENA-Daten sind kein Bestandteil dieser Grundlage. IVENA ist bereits heute ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Patientensteuerung im Rettungsdienst und in der Notfallversorgung. Das IVENA-System dient der operativen Echtzeitsteuerung der Notfallversorgung durch die zuständigen Leitstellen und Krankenhäuser. Da die dort bereitgestellten Informationen nicht für statistische Zwecke gespeichert werden, ist eine Evaluation im Sinne der Fragestellung nicht möglich oder vorgesehen.
Die Kleine Anfrage ist einsehbar im NILAS (Niedersächisches Informationssystem).