Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Langenhagen
Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung namens der Landesregierung
Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Langenhagen Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 12.03.2026 - Drs. 19/10108, an die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2026
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 13.04.2026
Vorbemerkung der Abgeordneten
Nach übereinstimmenden Presseberichten plant die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen den Aufbau einer neuen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Langenhagen. Demnach soll der Standort für die Unterbringung von bis zu 530 Personen ausgelegt werden. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer des Geländes seien bereits abgeschlossen, und die Nutzung des Areals sei offenbar bereits langfristig vorgesehen.1 Nach Darstellung der Landesaufnahmebehörde aus der Presseberichterstattung soll die Einrichtung dazu beitragen, die Verpflichtungen des Landes bei der Erstaufnahme zu erfüllen sowie niedersächsische Kommunen zu entlasten. Gleichzeitig wird berichtet, dass neben Unterbringung und Versorgung auch soziale Betreuung, Kinderbetreuung und schulische Angebote geplant sind.
I. Entscheidungsfindung und Kommunikation mit der Kommune
1. Ab welchem Zeitpunkt hate die Landesregierung bzw. die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen konkrete Überlegungen zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Langenhagen angestellt?
Im September 2024 nahm die Thelen-Gruppe mit dem Ziel, einen neuen Standort für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) entwickeln zu wollen, Kontakt zur LAB NI auf. Im November 2024 fand eine Begehung der Liegenschaft statt.
2. Zu welchem Zeitpunkt wurde erstmals entschieden, den Standort Emil-Berliner-Straße weiterzuverfolgen?
Im November 2024.
3. Welche Stellen innerhalb der Landesregierung waren gegebenenfalls an dieser Entscheidung beteiligt?
Die Entscheidung erfolgte unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI).
4. Welche Stellungnahmen oder Einwände hat der Bürgermeister der Stadt Langenhagen nach seinem Schreiben vom November 2025 gegebenenfalls vorgebracht?
Nach seinem Schreiben vom November 2025 hat sich der Bürgermeister der Stadt Langenhagen per E-Mail am 04.02.2026 und am 13.02.2026 an das MI gewandt und sich in der Sitzung des Rates der Stadt Langenhagen am 23.02.2026, zu der er Vertreterinnen und Vertreter des MI eingeladen hatte, geäußert. Inhaltlich hat er das Verhalten und die Kommunikation des Landes kritisiert. Ferner hat er zum Ausdruck gebracht, dass er das Vorhaben nicht unterstützt.
5. Welche dieser etwaigen Einwände wurden bei der weiteren Planung gegebenenfalls berücksichtigt und in welcher Form?
Die Landesregierung respektiert die Kritik des Bürgermeisters der Stadt Langenhagen an dem Verhalten und der Kommunikation des Landes. Das MI hat sich gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Langenhagen erklärt. Änderungen an der weiteren Planung des Vorhabens ergaben sich daraus nicht.
6. Wie bewertet die Landesregierung den zeitlichen Ablauf der Kommunikation nach November 2025?
Der zeitliche Ablauf der Kommunikation mit dem Bürgermeister der Stadt Langenhagen nach November 2025 ist aus heutiger Sicht als verbesserungswürdig einzuordnen. Dem Bürgermeister der Stadt Langenhagen hätte vor der Stellung der Bauanträge durch die Thelen-Gruppe geantwortet werden sollen.
7. Ist es zutreffend, dass die Stadt Langenhagen vor Einreichung der Bauanträge bzw. vor Baubeauftragung nicht informiert wurde? Wenn ja, warum war dies so?
Es ist zutreffend, dass der Bürgermeister der Stadt Langenhagen die Antwort des MI auf sein Schreiben vom November 2025 erst nach Einreichung der Bauanträge erhalten hat. In der Antwort informierte das MI den Bürgermeister der Stadt Langenhagen, dass die LAB NI das Angebot für die Liegenschaft in Langenhagen angenommen hat. Der Erhalt der Antwort nach Einreichung der Bauanträge ist darauf zurückzuführen, dass die Einreichung der Bauanträge erst für einen späteren Zeitpunkt angekündigt war. Gleichwohl waren dem Bürgermeister die grundsätzlichen Planungen bereits bekannt, da die Bauvoranfrage bereits am 07.08.2025 bei der Stadt Langenhagen eingereicht wurde. Diese wurde mit Bauvorbescheid vom 18.09.2025 positiv beschieden.
8. Welche etwaigen Einwände der Kommune wurden gegebenenfalls nicht berücksichtigt und aus welchen Gründen?
Die konkret gegen das Vorhaben vorgetragenen Gründe wurden berücksichtigt, nicht jedoch die generelle Kritik an dem Vorhaben.
9. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Haltung einer betroffenen Kommune bei der Standortentscheidung für eine Erstaufnahmeeinrichtung dieser Größenordnung grundsätzlich bei?
Das Land führt einen kontinuierlichen und offenen Austausch mit den betroffenen Kommunen und wirkt auf eine möglichst umfassende Berücksichtigung der kommunalen Interessen unter Abwägung mit dem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung ausreichender Kapazitäten zur Erstaufnahme von Geflüchteten hin.
10. In welchen Phasen des Planungsverfahrens war eine Abkehr vom Standort Langenhagen aus Sicht der Landesregierung gegebenenfalls noch möglich?
In jeder Phase des Planungsverfahrens wäre dies grundsätzlich möglich gewesen. Jedoch hätte dies auch zur Folge gehabt, dass eine der wenigen Möglichkeiten zum Ausbau der Kapazitäten für die Erstaufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen hätte aufgegeben werden müssen.
11. Seit wann fanden gegebenenfalls Gespräche zwischen dem Land Niedersachsen bzw. der Landesaufnahmebehörde und dem Eigentümer und/oder Investor des Geländes statt?
Zu dem aktuellen Vorhaben fanden die Gespräche seit dem 09.09.2024 statt.
12. Ist es zutreffend, dass die Stadt Langenhagen über diese Gespräche nicht zeitnah informiert wurde? Wenn ja, warum?
Nein, das ist nicht zutreffend. Bereits ab Anfang Dezember 2024 versuchte die Thelen-Gruppe, den Bürgermeister der Stadt Langenhagen einzubeziehen. Im Februar 2025 informierte die ThelenGruppe den Bürgermeister und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Langenhagen über die Planungsideen für den Industriepark in Langenhagen im Rahmen eines Gesprächs, an dem auch eine Vertreterin des MI und ein Vertreter der LAB NI teilnahmen.
13. Welche Erwägungen waren ausschlaggebend dafür, die Kommune gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt einzubeziehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Wie bewertet die Landesregierung den zeitlichen Ablauf der Kommunikation mit der Stadt Langenhagen rückblickend?
Der zeitliche Ablauf der Kommunikation mit der Stadt Langenhagen zu Beginn des Vorhabens wird als gut bewertet. Vonseiten des Landes wurde frühzeitig ein offener Austausch mit der Stadt Langenhagen initiiert. Nach dem Gespräch im Februar 2025 konnte jedoch im Weiteren kein Dialog mit der Stadt Langenhagen erreicht werden. Auf Angebote des Landes, an einer Sitzung des Verwaltungsausschusses oder des Rates teilzunehmen oder eine Erstaufnahmeeinrichtung zu besichtigen, wurde seitens der Stadt Langenhagen nicht eingegangen.
15. Welche Unterschiede bestehen im Vergleich zum Standort in Wülfel, der nach Presseberichten offenbar als ungeeignet bewertet wurde?
Die Liegenschaft in Langenhagen hat das Land Niedersachsen angemietet. Die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens obliegt der Vermieterin. Die Liegenschaft in Hannover-Wülfel hat die Landeshauptstadt Hannover dem Land Niedersachsen zum Kauf angeboten. Grundvoraussetzungen für den Kauf sind für das Land die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einer Erstaufnahmeeinrichtung und die Betriebsmöglichkeit der Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Grundstück. Die Prüfung dieser Grundvoraussetzungen vonseiten der Landeshauptstadt Hannover ist weiterhin offen.
16. Welche Kriterien oder Rahmenbedingungen führen dazu, dass der neue Standort in Langenhagen als geeignet eingestuft wird?
Der Standort Langenhagen wurde als geeignet eingestuft, da die Liegenschaft u. a. frei und langfristig verfügbar war, eine Kapazität bietet, die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht, eine Lage hat, die einen Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung ermöglicht, die strategisch gut für die Erstaufnahme im Land ist und eine Umnutzung der Liegenschaft als Erstaufnahmeeinrichtung bauplanungsrechtlich zulässig ist.
II. Standortprüfung, Eignung und Risiken
17. Welche Prüfungen wurden vor der Entscheidung zugunsten des Standorts Langenhagen durchgeführt?
Die Liegenschaft in Langenhagen wurde zunächst dahin gehend geprüft, ob sie grundsätzlich für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung geeignet ist. Das konkrete Mietangebot wurde im Weiteren anhand der Anforderungen der LAB NI an den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung sowie rechtlich geprüft.
18. Welche Prüfkriterien waren dabei gegebenenfalls maßgeblich?
Zu den Prüfkriterien gehörten u. a. die Größe und Lage der Liegenschaft, deren Unterbringungskapazität und baulichen Gegebenheiten, die vorhandene infrastrukturelle Anbindung, das Baurecht sowie das Miet- und Vergaberecht.
19. Welche kritischen Prüfergebnisse wurden gegebenenfalls festgestellt?
Keine.
20. Wie wurden diese etwaigen kritischen Prüfergebnisse bei der Gesamtbewertung des Standorts gewichtet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. In welcher Form wurden Hinweise oder Bewertungen der Stadt Langenhagen in die Standortprüfung einbezogen?
Die von der Stadt Langenhagen im Rahmen des Gesprächs im Februar 2025 gegebenen Hinweise und der Vortrag des Bürgermeisters der Stadt Langenhagen in seiner Stellungnahme aus November 2025 sind in die Standortprüfung mit eingeflossen und wurden bewertet.
22. Wurde geprüft, ob auf dem Gelände aufgrund der vorherigen Nutzung Altlasten, Bodenverunreinigungen oder sonstige Kontaminierungen vorliegen, und mit welchem Ergebnis?
Das Land hat eine solche Prüfung nicht durchgeführt.
23. Wurden im Rahmen der Standortprüfung die Emissionen der nahegelegenen Autobahn sowie der angrenzenden Schießanlage berücksichtigt, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Lärmentwicklung durch Vorderlader und Perkussionszünder?
Ja.
24. Ist das Gelände nach Auffassung der Landesregierung für eine dauerhafte Wohnnutzung geeignet, und welche fachlichen Bewertungen oder Gutachten liegen dieser Einschätzung gegebenenfalls zugrunde?
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzungsänderung hat die Stadt Langenhagen durch einen Bauvorbescheid festgestellt. Aktuell läuft das Baugenehmigungsverfahren bei der Stadt Langenhagen, in dessen Rahmen die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft wird.
III. Personal, Erreichbarkeit und Infrastruktur
25. Gibt es Annahmen oder Auswertungen zur Verfügbarkeit ausreichend qualifizierten Personals? Wenn ja, welche?
Hierzu liegen keine Auswertungen vor. Da sich die Liegenschaft direkt an der Grenze zur Landeshauptstadt Hannover in der Region Hannover befindet und eine sehr gute Verkehrsanbindung hat, geht die Landesregierung davon aus, dass mit entsprechender Vorlaufzeit ausreichend qualifiziertes Personal gewonnen werden kann.
26. Sieht die Landesregierung gegebenenfalls Risiken für die Gewinnung und dauerhafte Bindung von Fachpersonal für eine Einrichtung dieser Größe?
Es werden keine besonderen Risiken gesehen. Die allgemeine Herausforderung bei der Gewinnung von Fachkräften betrifft jedoch auch die LAB NI als Dienststelle.
27. Wie wurden diese etwaigen Risiken im Rahmen der Standortentscheidung gegebenenfalls berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Welche Annahmen zur ÖPNV-Anbindung des Standorts lagen der Entscheidung zugrunde?
Der Standort verfügt über eine sehr gute ÖPNV‑Anbindung.
29. Welche Bedeutung wurde der Erreichbarkeit des Standorts für Beschäftigte und untergebrachte Personen beigemessen?
Die gute Erreichbarkeit der Liegenschaft war in der Gesamtbetrachtung der Liegenschaft von Bedeutung.
30. Welche weiteren infrastrukturellen Rahmenbedingungen (z. B. medizinische Versorgung, soziale Beratungsangebote) wurden gegebenenfalls geprüft?
Im Rahmen der Ertüchtigung einer Liegenschaft wird die Infrastruktur mitbedacht. Die soziale Betreuung sowie die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden grundsätzlich ausgeschrieben. Auch für die Liegenschaft in Langenhagen plant die LAB NI, einen Sozialen Dienst mit begleitendem Streetwork- und Freizeitbereich sowie eine medizinische Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für externe Dienstleistungsunternehmen auszuschreiben.
IV. Kinder, Jugendliche, Bildung und Jugendhilfe
31. Für wie viele Kinder und Jugendliche sind die geplanten schulischen Angebote sowie die vorgesehenen Kinderbetreuungsangebote (Kindertagesstätten) gegebenenfalls jeweils ausgelegt?
Die Kinderbetreuungs- und Beschulungsangebote in einer Erstaufnahmeeinrichtung sind nicht auf eine feste Platzzahl begrenzt, sondern werden bedarfsorientiert an die tatsächliche Anzahl der vor Ort untergebrachten Kinder und Jugendlichen angepasst. Für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren wird sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag eine Kinderbetreuung sichergestellt. Die hierfür erforderliche Anzahl an Betreuungsgruppen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung gebildet und kann bei Bedarf aufgestockt werden. Das Bildungsangebot in der LAB NI wird durch das Kultusministerium (MK) verantwortet. Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren, die in den regulären Standorten und der Außenstelle der LAB NI untergebracht sind, wird Unterricht über umliegende öffentliche allgemeinbildende Schulen und umliegende Berufseinstiegsschulen angeboten und somit eine sofortige Anbindung an das niedersächsische Schulsystem bzw. ein Zugang zur Bildung vom ersten Tag an gewährt. Der Unterricht der Regelschulen wird in den Räumlichkeiten des jeweiligen Standortes angeboten. Während der Schulferien stellt die LAB NI eine Ferienbetreuung sicher, sodass allen ankommenden Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter kontinuierlich ein Bildungs- und Betreuungsangebot unterbreitet werden kann.
32. Wie wird gegebenenfalls sichergestellt, dass untergebrachte Kinder und Jugendliche zeitnah Zugang zu alters- und bedarfsgerechten Bildungsangeboten erhalten, insbesondere im Hinblick auf Schulpflicht und Sprachförderung?
Im Rahmen der mit allen neu ankommenden Personen geführten Erstgespräche informiert der Soziale Dienst der LAB NI Eltern u. a. auch umfassend über die bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebote. Ergänzend werden mehrsprachige Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung zu den entsprechenden Angeboten erfolgt über interne Anmeldeverfahren, sodass eine Teilnahme an den Angeboten grundsätzlich unmittelbar nach der Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung ermöglicht wird. In Niedersachsen wird der zeitnahe Zugang zu Bildungsangeboten für in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebrachte Kinder und Jugendliche durch mehrere ineinandergreifende Maßnahmen sichergestellt. Grundsätzlich gilt, dass erst mit der Zuweisung in eine Kommune die Schulpflicht beginnt. Damit entsteht auch der Anspruch auf zeitnahe Beschulung. Dies umfasst ausdrücklich neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse altersangemessen einer Klasse zugeordnet werden und von Beginn an - zumindest in einzelnen Fächern - am Unterricht teilnehmen. Zusätzlich erhalten sie bedarfsgerechte Sprachförderung in Deutsch als Zweitsprache. Da in der LAB NI noch keine Schulpflicht besteht, können die dortigen Bildungsangebote auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden. Für Kinder unter 16 Jahren erfolgt die Beschulung über nächstgelegene allgemeinbildende Schulen. Der Unterricht dieser Regelschulen wird dabei unmittelbar in den Räumlichkeiten des jeweiligen Standortes der LAB NI durchgeführt, um einen niedrigschwelligen und kontinuierlichen Zugang zu gewährleisten. Seit dem Schuljahr 2020/2021 werden auch 16- bis 18-jährige Jugendliche systematisch in berufsbildenden Schulen beschult, insbesondere im Rahmen der Berufseinstiegsschule mit dem Schwerpunkt Sprache und Integration. Dadurch wird gewährleistet, dass auch Jugendliche im Übergangsbereich zeitnah Zugang zu einer altersangemessenen und sprachsensiblen Bildung erhalten.
33. Wie ist der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten am Standort Langenhagen vorgesehen, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, Unterbringung, Betreuung und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern?
Unbegleitete Minderjährige werden nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - also in keiner Liegenschaft der LAB NI - aufgenommen. Die Unterbringung und Versorgung obliegen den Jugendämtern. Sofern sich eine unbegleitete minderjährige Person an den Standorten der LAB NI meldet, wird sie unverzüglich an das Jugendamt übergeben.
34. Ist das Gelände aus Sicht der Landesregierung geeignet, Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Perspektive für Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung zu bieten, und auf welche Kriterien stützt sich diese Einschätzung?
Das Gelände ist geeignet, Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitgestaltung zu bieten. Es stehen ausreichend Räumlichkeiten für die in der Antwort zu Frage 31 dargestellten Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung, sodass diese uneingeschränkt umgesetzt werden können. Die Einschätzung stützt sich insbesondere auf die mehrjährigen Erfahrungen mit vergleichbaren, bereits etablierten Liegenschaften der LAB NI sowie auf die dort zugrunde gelegten fachlichen und organisatorischen Anforderungen.
V. Vergleichsfälle und zukünftige Planungen
35. Welche Erfahrungen aus bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen vergleichbarer Größenordnung in Niedersachsen oder in anderen Bundesländern wurden bei der Planung gegebenenfalls herangezogen?
Die Planung der Erstaufnahmeeinrichtung wurde durch die Thelen-Gruppe durchgeführt. Als Referenz diente dabei eine vergleichbare Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum, die von der ThelenGruppe bereits geplant und realisiert wurde. Die dort gewonnenen Erfahrungen flossen in die aktuelle Planung ein.
36. In welchen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Erstaufnahmeeinrichtungen gegebenenfalls trotz kritischer Stellungnahmen betroffener Kommunen weiterverfolgt?
Trotz kritischer Haltung der betroffenen Kommunen wurde und wird weiterhin der Aufbau von Erstaufnahmeeinrichtungen in Bad Sachsa und in Bad Bodenteich weiterverfolgt.
37. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sieht die Landesregierung gegebenenfalls zwischen diesen etwaig vorhandenen Fällen und dem Verfahren in Langenhagen?
Bei allen drei Vorhaben sprechen sich die betroffenen Kommunen gegen eine Erstaufnahmeeinrichtung in ihrem Gebiet aus. Unterschiede ergeben sich daraus, dass die Mietverhältnisse und die Baugenehmigungsverfahren in einem unterschiedlichen Status sind und die LAB NI in Bad Sachsa und Bad Bodenteich durch die vor Ort betriebenen Notunterkünfte mit den Kommunen bereits seit mehreren Jahren im Dialog steht.
38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung gegebenenfalls aus dem bisherigen Verfahren für zukünftige Standortentscheidungen?
Standortentscheidungen sind geprägt von den konkreten Verhältnissen der Liegenschaft vor Ort. Eine Übertragung auf andere Standorte ist daher nur bedingt möglich. Generelle Erfahrungen, z. B. zur Kommunikation mit Verantwortlichen vor Ort, werden fortlaufend evaluiert und bei Bedarf angepasst.
39. Welche weiteren Standorte plant die Landesregierung gegebenenfalls aktuell oder perspektivisch in Niedersachsen für die Errichtung vergleichbarer Erstaufnahmeeinrichtungen, und nach welchen Kriterien erfolgt die Standortauswahl?
Das Land Niedersachsen beabsichtigt weiterhin, die regulären Aufnahmekapazitäten der LAB NI auszubauen und sucht daher fortlaufend nach geeigneten Liegenschaften in Niedersachsen. Im Rahmen der Prüfung zur Realisierung einer neuen Einrichtung der LAB NI werden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Dazu gehören u. a. die Verfügbarkeit und die Größe des Objekts, dessen Unterbringungskapazität, die baulichen Gegebenheiten sowie der allgemeine Zustand der Immobilie. Ebenso werden die vorhandene infrastrukturelle Anbindung, das Baurecht sowie die Lage des Objekts in die Bewertung einbezogen.
40. Wie bewertet die Landesregierung die Größe der Einrichtung im Hinblick auf die sinkende Anzahl an Asyl-Erstanträgen im Jahr 2025?
Die LAB NI ist in den vergangenen Jahren aufgrund der weltweiten Fluchtbewegungen und des daraus folgenden Zugangsgeschehens in Niedersachsen regelmäßig an ihre Aufnahmegrenzen gestoßen. In den Jahren 2022 und 2023 mussten die regulären Standorte der LAB NI in die sogenannte Notbelegung (u. a. Unterbringung in Zelten, Hallen und Schulungsräumen) gehen und kurzfristig Unterbringungsplätze in Notunterkünften (u. a. in den Messehallen Hannover und einem Baumarkt in Garbsen) geschaffen werden, um Schutzsuchende vor Obdachlosigkeit zu bewahren und eine Grundversorgung für sie sicherzustellen. Um die Erstaufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen dauerhaft abzusichern, soll die reguläre Kapazität der LAB NI ausgebaut werden. Dadurch soll die LAB NI in die Lage versetzt werden, auf sich kurzfristig verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, ein angemessenes Zusammenspiel zwischen Zugängen und kommunaler Verteilung zu steuern und wirtschaftlich zu handeln. Dabei darf nicht nur das (jeweils) aktuelle Zugangsgeschehen in den Blick genommen werden. Es ist für die Erfüllung des § 44 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) nicht ausreichend, dass die Länder jeweils nur für den aktuellen Zugang Aufnahmekapazitäten vorhalten. Vielmehr müssen die Länder auch bei einem Anstieg der Zugangszahlen weiterhin aufnahmefähig bleiben, sodass hierfür Vorkehrungen zu treffen sind. Darüber hinaus muss die LAB NI mit ihrer Kapazität in der Lage sein, die Wohnverpflichtungen in ihren Einrichtungen zu gewährleisten. Der Aufenthalt in den Aufnahmeeinrichtungen der Länder ist in § 47 AsylG geregelt und hat in den vergangenen Jahren einen Wandel zu längeren Aufenthaltszeiten in den Aufnahmeeinrichtungen vollzogen. Das Land Niedersachsen ist im Einklang mit den niedersächsischen Kommunen bestrebt, die Möglichkeiten des § 47 AsylG auszuschöpfen und den Aufenthalt in seinen Aufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten.
Die Kleine Anfrage finden Sie auch im NILAS (Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem).