Heike Koehler

Schutz und Sicherung der Stromtrasse SüdLink in Niedersachsen

Kleine Anfrage - Drucksache 19/10093

Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung Schutz und Sicherung der Stromtrasse SüdLink in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 05.03.2026 - Drs. 19/10093, an die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2026 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.04.2026

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die SuedLink-Trasse ist laut Medienberichten ein zentrales Projekt des deutschen Stromnetzausbaus und dient der Übertragung von elektrischer Energie über große Entfernungen im Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsbetrieb. Mit der Trasse soll insbesondere die im Norden der Bundesrepublik aus erneuerbaren Quellen gewonnene Energie in zentrale und südliche Verbrauchsgebiete transportiert werden und so die Integration wetterabhängiger Erzeugungskapazitäten in das Stromnetz unterstützen. Mit einer Gesamtlänge von rund 700 km und einer Übertragungskapazität von vier Gigawatt entspricht die Leistung dieses Vorhabens der Erzeugungskapazität mehrerer Großkraftwerke und soll zur Stabilität und Versorgungssicherheit des gesamtdeutschen Stromsystems beitragen, indem Schwankungen in der Einspeisung ausgeglichen und Lastflüsse gesteuert werden können.

Die SuedLink Stromtrasse wird nach Planung von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH realisiert und ist im Netzentwicklungsplan Strom verankert.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der SuedLink umfasst zwei Höchstspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen von Brunsbüttel nach Großgartach (BBPlG-Projekt Nr. 3) und von Wilster nach Bergrheinfeld/West (BBPlG-Projekt Nr. 4). Er ist gemäß Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) eine länderübergreifende Leitung, ein Pilotprojekt für die verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen und wird als Erdkabel gebaut. Als länderübergreifende Leitung wurden das Planungs- und Genehmigungsverfahren in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) durchgeführt, das Land Niedersachsen war in diesen Prozess lediglich als Träger öffentlicher Belange eingebunden. Die Erdkabelbauweise erhöht die Sicherheit der Trasse vor externen Eingriffen. Die Ausführung als Höchstspannungs-Gleichstromübertragungsleitung wird als Punkt-zu-Punkt-Verbindung umgesetzt. Die Leitung ist somit nicht Teil des vermaschten Drehstromnetzes, die Ein- und Ausspeisung von Strom erfolgt ausschließlich an den Netzverknüpfungspunkten am Anfang und Ende der jeweiligen Leitung. Eine Ein- und Ausspeisung von Strom auf dem SuedLink ist in Niedersachsen nicht vorgesehen. Die einzelnen Abschnitte des SuedLinks sind vollständig genehmigt, die Leitungen befinden sich somit im Bau. Eine Inbetriebnahme beider Vorhaben ist für 2028 geplant.

1. Welche Behörden, Stellen oder Organisationen sind in Niedersachsen für den Schutz und die Sicherung der SuedLink-Trasse zuständig, und wie sind gegebenenfalls die Zuständigkeiten zwischen Landesbehörden, Bundesbehörden und den Vorhabenträgern geregelt?

Antwort: Der Vorhabenträger ist in erster Linie für den Schutz und die Sicherung von Stromleitungen zuständig. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder.

2. Welche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen werden in Niedersachsen derzeit im Zusammenhang mit der SuedLink-Trasse gegebenenfalls umgesetzt?

Antwort: Grundsätzlich werden die Systeme von den Vorhabenträgern auf dem neuesten Stand gehalten. Es wird u. a. ein dezidiertes Risikomanagement durchgeführt. Die Hoch- und Höchstspannungsleitungen werden in Deutschland von den Netzbetreibern nach dem sogenannten n-1-Prinzip betrieben. Das bedeutet, dass auch beim Ausfall eines Betriebsmittels das System stabil weiterbetrieben werden kann und somit verhindert wird, dass die Stromversorgung unterbrochen wird. Durch die Aufteilung des deutschen Höchstspannungsnetzes auf vier Netzbetreiber, die sich die Aufgabe teilen, wird die Systemsicherheit noch einmal erhöht.

3. Welche weiteren Maßnahmen zum Schutz der Stromversorgung entlang der SuedLinkTrasse sind gegebenenfalls geplant und/oder befinden sich gegebenenfalls in Vorbereitung?

Antwort: Bei dem SuedLink handelt es sich um eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung ohne die Möglichkeit zur Ein- und Ausspeisung von Strom innerhalb Niedersachsens. Die Suedlink-Trasse hat somit keine unmittelbare Verknüpfung mit der Stromversorgung in den Gebieten entlang der Trasse. Ergänzend wird auf die Vorbemerkungen sowie die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

4. Unterscheiden sich etwaige Schutzmaßnahmen in der Bauphase von denen in der Betriebsphase?

Antwort: Der Schutz und die Sicherung der Trasse obliegt auch nach Betriebsbeginn in erster Linie dem Vorhabenträger. Stromnetzbetreiber sind gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Stromnetz zu betreiben und ihre Stromnetzinfrastruktur zu warten sowie bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Hierbei haben sie gemäß § 49 EnWG unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik die technische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Werden Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) als kritisch eingestuft, sind zudem gegebenenfalls zusätzliche Resilienzmaßnahmen durch den Betreiber vorzunehmen (§ 13 KRITISDachG).

5. Welche technischen Systeme zur Überwachung und Sicherung der SuedLink-Trasse werden in Niedersachsen eingesetzt (z. B. Videoüberwachung, Sensorik, Drohnen oder digitale Überwachungssysteme)?

Antwort: Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 erläutert, obliegen der Schutz und die Sicherung der sich aktuell im Bau befindlichen Suedlink-Trasse dem Vorhabenträger. Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche technischen Systeme zur Überwachung und zur Sicherung der Bauabschnitte in Niedersachsen zum Einsatz kommen.

6. In welchem Umfang kommen automatisierte oder KI-gestützte Systeme zum Einsatz, und welche Stellen sind für deren Betrieb, Auswertung und Kontrolle zuständig?

Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

7. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die eingesetzten Schutz- und Überwachungsmaßnahmen, und welche landes-, bundes- oder europarechtlichen Vorschriften sind dabei maßgeblich?

Antwort: Für die SuedLink-Baustellen gelten die relevanten Gesetzesgrundlagen für den Schutz und die Sicherung von Baustellen.

8. Wie wird der Schutz personenbezogener Daten bei der Anwendung technischer Überwachungs- und Sicherungssysteme gewährleistet?

Antwort: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Vorhabenträger die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten einhalten.

9. Welche Maßnahmen bestehen speziell zum Schutz von Umspannwerken im Zusammenhang mit der SuedLink-Trasse vor Sabotage, Vandalismus oder sonstigen sicherheitsrelevanten Eingriffen?

Antwort: Die Umspannwerke bzw. Netzverknüpfungspunkte für den SuedLink liegen außerhalb von Niedersachsen. Entsprechende Maßnahmen entziehen sich somit der Kenntnis der niedersächsischen Landesregierung.

10. Gibt es hierfür landesspezifische Sicherheitskonzepte oder besondere Vorgaben?

Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

11. Wie erfolgt die Abstimmung mit anderen Bundesländern entlang der SuedLink-Trasse in Bezug auf Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen?

Antwort: Da die Maßnahmen in erster Linie in Zuständigkeit der Vorhabenträger erfolgen, wird davon ausgegangen, dass diese sich in allen Bundesländern entlang der SuedLink-Trasse mit den Behörden entsprechend abstimmen.

12. In welcher Form sind Bundesbehörden in diese Abstimmungsprozesse eingebunden?

Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

13. Welche Rolle kommt den Kommunen in Niedersachsen beim Schutz und bei der Sicherung der SuedLink-Trasse zu?

Antwort: Der Schutz und die Sicherung der SuedLink-Trasse liegen gemäß § 11 EnWG in erster Linie in der Verantwortung der Betreiber. Diese stehen, soweit der Landesregierung bekannt ist, bei ihren Projekten i. d. R. im intensiven Austausch mit allen betroffenen Organen. Beispiele hierfür sind:

– Eine offene und frühzeitige Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden für die schnelle Umsetzung notwendiger Netzausbaumaßnahmen. Zusätzlich erfolgt bei den Ausbauprojekten ein stetiger Austausch mit den Trägern öffentlicher Belange, im Sinne der Auswirkungsminimierung der jeweiligen Schutzgüter. Im jeweils beidseitigen Bedarfsfall erfolgt hier auch eine Projektbegleitung (Baustellenbesuche, regelmäßige Austauschformate etc.).

– Die regelmäßige Krisenplanung und -übung mit den Behörden vor Ort (Feuerwehr, Polizei, THW etc.) für die betriebene Infrastruktur.

– Ein regelmäßiger Austausch mit den für den Schutz der kritischen Infrastruktur verantwortlichen Organen.

Der Austausch erfolgt unter Wahrung der Rechte und Pflichten im Bereich des Schutzes kritischer Infrastruktur sowie der Sicherung der Systemsicherheit. Hinzu kommt der Schutz der hierfür relevanten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

14. Wird gewährleistet, dass Kommunen informiert, eingebunden oder unterstützt werden, ohne dass sicherheitsrelevante oder sensible Informationen preisgegeben werden? Wenn ja, wie?

Antwort: Die örtlichen Polizeidienststellen und die Kommunen stehen lageunabhängig in einem regelmäßigen Austausch. Darüber hinaus bestehen abgestimmte Meldewege, die sicherstellen, dass Kommunen handlungsfähig sind/bleiben, ohne sicherheitsrelevante oder sensible Informationen preiszugeben, die lediglich für die Polizei bzw. andere Sicherheitsbehörden bestimmt sind.

15. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Sicherheitslage der SuedLink-Trasse in Niedersachsen, und sieht sie weiteren Handlungsbedarf zur Erhöhung des Schutzes kritischer Energieinfrastruktur?

Antwort: Die Strom‑ und Energieversorgung bildet eine unverzichtbare Grundlage der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung, für Industrie und Arbeitswelt sowie für das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt. Infrastrukturobjekte, die diese Versorgung sicherstellen, weisen daher eine besondere Kritikalität auf. Der Schutz dieser Strukturen sowie die Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Strom‑ und Energieversorgung sind zuvorderst Aufgabe der Betreiberinnen und Betreiber. Strukturen der Strom- und Energieversorgung stellen grundsätzlich geeignete Angriffsziele für alle Erscheinungsformen und Ausprägungen der Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Angriffe auf die Sektoren der Strom‑ und Energieversorgung können sowohl in physischer Form erfolgen als auch durch Cyberangriffe. Vor dem Hintergrund des andauernden Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine stehen Energieinfrastrukturen stärker als zuvor im Fokus der Sicherheitsbehörden. Fremdstaatliche Akteure versuchen vermehrt, mittels sogenannter hybrider Aktivitäten durch verdeckte Maßnahmen Einfluss auf die Politik und Gesellschaft anderer Staaten zu nehmen. Ziel solcher Aktivitäten ist es, nationale Interessen zu schwächen, u. a. durch die Erosion demokratischer Institutionen, die Beeinträchtigung sozialer Strukturen oder die Schädigung wirtschaftlicher, technologischer und militärischer Bereiche. Einrichtungen der kritischen Infrastruktur unterliegen grundsätzlich einer abstrakten Gefährdungslage. Hinweise auf konkrete Bedrohungslagen in Niedersachsen liegen nicht vor. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden bewerten die Sicherheitslage fortlaufend. Auf Grundlage individueller Lage- und Gefährdungsbewertungen treffen u. a. die niedersächsischen Polizeidienststellen erforderliche Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten. Die dabei entwickelten Bekämpfungsstrategien und identifizierten Handlungsbedarfe werden kontinuierlich an die aktuelle Lage angepasst und weiterentwickelt.

 

 

Die Kleine Anfrage finden Sie auch im NILAS (Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem).